Verantwortung des Bauherrn
Die Bauwirtschaft hat europaweit die schlechteste Unfallbilanz. In Deutschland ist die Unfallhäufigkeit auf Baustellen mehr als doppelt so hoch, wie im Durchschnitt in der gewerblichen Wirtschaft.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu verbessern.
Die oberste Verantwortung für ein Bauvorhaben liegt beim Bauherrn als Veranlasser.
Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig, muss der Bauherr nach §3 BaustellV für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung einen, gegebenenfalls mehrere Koordinatoren, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, bestellen.
Kontaktadresse
Dipl.-Ing. Wolfgang Wendler GbR
Sicherheits- & Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Ilsenburger Str. 33
D - 10589 Berlin
Telefon: +49 (0)173 980 59 50
Telefax: +49 (0)30 257 68 774
Email: info@sigeko-wendler.de