Aufgaben des Koordinators

✓ Praxisnahe Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für öffentliche und private Bauvorhaben
✓ Rechtsicher Umsetzung der Baustellenverordnung
✓ Erfahrung aus aktiver Bauleitung

Aufgaben des Koordinators (SiGeKo)

Sicherheit koordinieren – Bauabläufe unterstützen.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) unterstützt den Bauherrn bei der Umsetzung der Anforderungen der Baustellenverordnung. Ziel der Koordination ist es, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, die Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten zu fördern und den Sicherheits- und Gesundheitsschutz während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens zu verbessern.

Der SiGeKo übernimmt dabei keine Bauleitung und keine Überwachung der ausführenden Unternehmen im Sinne einer allgemeinen Aufsicht. Vielmehr koordiniert er die Maßnahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zwischen allen am Bau Beteiligten und unterstützt den Bauherrn bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten.

Unsere Aufgaben in der Planungsphase

Bereits während der Planung werden wesentliche Grundlagen für einen sicheren Bauablauf geschaffen. In dieser Projektphase unterstützen wir Bauherren und Planungsbeteiligte insbesondere durch:

  • Beratung des Bauherrn zu den Anforderungen der Baustellenverordnung
  • Mitwirkung bei der Planung sicherer Bauabläufe
  • Ermittlung möglicher gegenseitiger Gefährdungen verschiedener Gewerke
  • Erstellung oder Mitwirkung bei der Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Vorankündigung

Unsere Aufgaben während der Bauausführung

Während der Bauausführung begleiten wir das Projekt kontinuierlich und unterstützen alle Beteiligten bei der Umsetzung der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Koordination der Zusammenarbeit aller auf der Baustelle tätigen Unternehmen
  • Regelmäßige Baustellenbegehungen
  • Überprüfung der Umsetzung abgestimmter Sicherheitsmaßnahmen
  • Dokumentation sicherheitsrelevanter Feststellungen
  • Durchführung und Moderation von Sicherheitsbesprechungen
  • Fortschreibung des SiGe-Plans bei Änderungen des Bauablaufs
  • Unterstützung des Bauherrn bei Fragen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes

Wissen kompakt

Ist der SiGeKo für die Arbeitssicherheit der ausführenden Unternehmen verantwortlich?

Nein, 

jedes Unternehmen bleibt selbst für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator übernimmt keine Unternehmerpflichten und ersetzt weder die Verantwortung der Arbeitgeber noch deren Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Darf der SiGeKo Weisungen gegenüber Unternehmen erteilen?

Die Aufgaben und Befugnisse eines SiGeKo ergeben sich aus der Baustellenverordnung sowie der vertraglichen Beauftragung durch den Bauherrn. Eine unmittelbare Arbeitgeberfunktion gegenüber Beschäftigten anderer Unternehmen besteht grundsätzlich nicht.

Was ist das Ziel der Sicherheitskoordination?

Eine wirksame Sicherheitskoordination trägt dazu bei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Arbeitsabläufe verschiedener Unternehmen aufeinander abzustimmen und die Voraussetzungen für einen sicheren sowie möglichst störungsfreien Bauablauf zu schaffen.

Unsere Arbeitsweise

Wir verstehen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination als aktiven Bestandteil eines erfolgreichen Bauprojekts. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Bauleitung kennen wir die Anforderungen und Abläufe auf Baustellen aus der täglichen Praxis. Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen der Baustellenverordnung praxisnah umzusetzen und dabei die Interessen aller Projektbeteiligten angemessen zu berücksichtigen.

Dabei legen wir besonderen Wert auf:

  • persönliche Betreuung
  • regelmäßige Präsenz auf der Baustelle
  • lösungsorientierte Kommunikation
  • nachvollziehbare Dokumentation
  • praxisgerechte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen

Rechtliche Grundlagen

Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ergeben sich insbesondere aus:

  • § 3 Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • DGUV-Vorschriften und weiteren einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken
Kontaktadresse

SiGeKo Büro Wendler GbR
Sicherheits- & Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Ilsenburger Str. 33
D - 10589 Berlin

Telefon: +49 (0)173 980 59 50
Telefax: +49 (0)30 257 68 774
Email: info@sigeko-wendler.de