Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) unterstützt den Bauherrn bei der Umsetzung der Anforderungen der Baustellenverordnung. Ziel der Koordination ist es, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, die Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten zu fördern und den Sicherheits- und Gesundheitsschutz während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens zu verbessern.
Der SiGeKo übernimmt dabei keine Bauleitung und keine Überwachung der ausführenden Unternehmen im Sinne einer allgemeinen Aufsicht. Vielmehr koordiniert er die Maßnahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zwischen allen am Bau Beteiligten und unterstützt den Bauherrn bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten.
Bereits während der Planung werden wesentliche Grundlagen für einen sicheren Bauablauf geschaffen. In dieser Projektphase unterstützen wir Bauherren und Planungsbeteiligte insbesondere durch:
Während der Bauausführung begleiten wir das Projekt kontinuierlich und unterstützen alle Beteiligten bei der Umsetzung der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen.
Hierzu gehören insbesondere:
Nein,
jedes Unternehmen bleibt selbst für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator übernimmt keine Unternehmerpflichten und ersetzt weder die Verantwortung der Arbeitgeber noch deren Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Die Aufgaben und Befugnisse eines SiGeKo ergeben sich aus der Baustellenverordnung sowie der vertraglichen Beauftragung durch den Bauherrn. Eine unmittelbare Arbeitgeberfunktion gegenüber Beschäftigten anderer Unternehmen besteht grundsätzlich nicht.
Eine wirksame Sicherheitskoordination trägt dazu bei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Arbeitsabläufe verschiedener Unternehmen aufeinander abzustimmen und die Voraussetzungen für einen sicheren sowie möglichst störungsfreien Bauablauf zu schaffen.
Wir verstehen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination als aktiven Bestandteil eines erfolgreichen Bauprojekts. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Bauleitung kennen wir die Anforderungen und Abläufe auf Baustellen aus der täglichen Praxis. Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen der Baustellenverordnung praxisnah umzusetzen und dabei die Interessen aller Projektbeteiligten angemessen zu berücksichtigen.
Dabei legen wir besonderen Wert auf:
Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ergeben sich insbesondere aus:
| Kontaktadresse |
SiGeKo Büro
Wendler GbR
Sicherheits-
& Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Ilsenburger
Str. 33
D - 10589
Berlin
Telefon: +49
(0)173 980 59 50
Telefax: +49
(0)30 257 68 774
Email:
info@sigeko-wendler.de
