Verantwortung des Bauherren

✓ Praxisnahe Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für öffentliche und private Bauvorhaben
✓ Rechtsicher Umsetzung der Baustellenverordnung
✓ Erfahrung aus aktiver Bauleitung

Verantwortung des Bauherrn

Als Bauherr tragen Sie Verantwortung - wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten.

Mit jedem Bauvorhaben übernimmt der Bauherr eine Vielzahl organisatorischer und gesetzlicher Pflichten. Neben der Einhaltung von Kosten, Terminen und Qualitätsanforderungen verpflichtet die Baustellenverordnung Bauherren dazu, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz aller auf der Baustelle tätigen Personen frühzeitig zu berücksichtigen.

Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, Gefährdungen bereits in der Planungsphase zu erkennen, Arbeitsabläufe verschiedener Unternehmen aufeinander abzustimmen und Unfälle auf Baustellen zu vermeiden. Eine frühzeitige Organisation des Arbeitsschutzes trägt nicht nur zur Sicherheit aller Beteiligten bei, sondern unterstützt auch einen geordneten und wirtschaftlichen Projektablauf.

Welche Pflichten ergeben sich für den Bauherrn?

Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig, ergeben sich – abhängig von Art und Umfang des Bauvorhabens – unter anderem folgende Verpflichtungen:

  • Bestellung eines geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo)
  • Übermittlung einer Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde
  • Veranlassung der Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan), sofern dieser erforderlich ist
  • Veranlassung der Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Sicherstellung der Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz

Die konkreten Anforderungen richten sich nach den Vorgaben der Baustellenverordnung sowie den hierzu veröffentlichten Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB).

Wissen kompakt

Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist grundsätzlich zu bestellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und die Voraussetzungen der Baustellenverordnung erfüllt sind. Bereits in der Planungsphase sind die erforderlichen Maßnahmen zur Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen.

Kann der Bauherr seine Pflichten übertragen?

Der Bauherr kann einen geeigneten Dritten mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach der Baustellenverordnung beauftragen. Die Beauftragung eines Dritten oder eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators entbindet den Bauherrn jedoch nicht vollständig von seinen gesetzlichen Pflichten. Insbesondere verbleibt die Verantwortung für die Auswahl geeigneter Personen sowie die ordnungsgemäße Organisation des Bauvorhabens grundsätzlich beim Bauherrn.

Welche Vorteile bietet eine frühzeitige Sicherheitskoordination?

Eine frühzeitige Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination verbessert die Abstimmung aller Projektbeteiligten, unterstützt die Erkennung möglicher Gefährdungen bereits in der Planungsphase und trägt dazu bei, Arbeitsabläufe sicher und effizient zu gestalten. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, die gesetzlichen Anforderungen der Baustellenverordnung strukturiert und nachvollziehbar umzusetzen.

Unsere Unterstützung

Wir begleiten öffentliche und private Auftraggeber während sämtlicher Projektphasen und unterstützen sie bei der Umsetzung der Anforderungen der Baustellenverordnung. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Beratung bereits in der Planungsphase
  • Erstellung der Vorankündigung
  • Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plan)
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Koordination aller Projektbeteiligten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Regelmäßige Baustellenbegehungen und Dokumentation
  • Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen während der Bauausführung

Unser Ziel ist es, Auftraggeber bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen und die Voraussetzungen für einen sicheren, strukturierten und wirtschaftlichen Projektverlauf zu schaffen.

Rechtliche Grundlagen

Unsere Leistungen orientieren sich an den jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Regelwerken. Hierzu zählen insbesondere:

  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), insbesondere RAB 10, RAB 30 und RAB 32
  • DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
  • Weitere einschlägige technische Regeln und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften

Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens können weitere gesetzliche Vorgaben und technische Regelwerke zu berücksichtigen sein. Gerne beraten wir Sie hierzu projektbezogen und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung der jeweiligen Anforderungen.

Kontaktadresse

SiGeKo Büro Wendler GbR
Sicherheits- & Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Ilsenburger Str. 33
D - 10589 Berlin

Telefon: +49 (0)173 980 59 50
Telefax: +49 (0)30 257 68 774
Email: info@sigeko-wendler.de